Dafür müssen aber Voraussetzungen erfüllt sein: Kasse zahlt das Taxi

Dafür müssen aber Voraussetzungen erfüllt sein : Kasse zahlt das Taxi

Erika Z. lebt alleine und hat Pflegestufe 2. Die 75-Jährige leidet an schwerer Arthrose und Herzschwäche, alleine gehen kann sie nur noch am Rollator. Seit Kurzem hat Frau Z. zudem eine starke Bronchitis und muss regelmäßig beim Arzt inhalieren.

Doch die Praxis liegt 20 Kilometer entfernt und dorthin kommt die gehbehinderte Frau nur mit dem Taxi.

„Die Fahrtkosten übernimmt in so einem Fall größtenteils die Krankenkasse“, sagt Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens Pflegestufe 2 hat und für eine medizinisch notwendige Behandlung zum Arzt muss. Auch zahlt die Kasse nur, wenn vorab ein Antrag gestellt und genehmigt wurde. Rückwirkend erstattet sie kein Geld.

„Für den Antrag sollten Betroffene sich vom Arzt bescheinigen lassen, dass die Behandlung und die Taxifahrt wirklich erforderlich sind, und diese Bescheinigung bei der Kasse einreichen“, sagt die Beraterin. Zuzahlen muss man in der Regel zehn Prozent pro Fahrt, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt im Jahr zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Bei chronisch Kranken nur ein Prozent.

(Report Anzeigenblatt)