Stadtwerke helfen BEV-Opfern

Stadtwerke helfen BEV-Opfern

Die Stadtwerke Willich haben sich gezwungen gesehen, dem insolventen Energielieferanten BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH den Zugang zum Gasnetz zu sperren.

Die betroffenen Willicher Gaskunden werden seit dem 3. Februar reibungslos und zuverlässig direkt von den Stadtwerken versorgt. „Den rechtlichen Grundlagen zufolge fallen die betroffenen Gaskunden erst einmal mit der Insolvenz von BEV automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung der stw, einem vergleichsweise teuren Tarif auf Basis der Grundversorgung. Dem Kunden entsteht also ein doppelter Schaden, zum einen dürfte er wohl von seinem oft in Vorkasse bereits gezahlten Abschlägen nichts mehr sehen, zum zweiten zahlt er nun den teuren Grundtarif“, erklärt Albert Lopez, Geschäftsführer der Stadtwerke Willich.

Mit einer Frist von drei Monaten innerhalb der Ersatzversorgung könne der Kunde von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich einen neuen Energieversorger zu suchen. Andernfalls falle er automatisch in die Grundversorgung der stw.

Erfreulicherweise bestehe aber auch die Möglichkeit, sofort auf ein günstiges Gas-Angebot der stw auszuweichen, um den Schaden einzugrenzen. „In den Jahren 2012, 2015 und 2018 haben wir unseren Kunden ein Rabattsystem – in Verbindung mit einer Energiepreisgarantie – angeboten, und die Mehrzahl unserer Kunden entschied sich richtigerweise für eine mehrjährige Preisstabilität. Aufgrund der besonderen Situation, haben wir uns entschlossen, ehemaligen BEV Kunden ebenfalls ein Rabattangebot auszusprechen“, so Mario Sagner, stw-Vertriebsleiter.

Albert Lopez betont eindringlich: „Wir können nur die Warnung herausgeben, dass Angebote, die eine Vorkasse beinhalten oder die Halbierung der Energiekosten versprechen, als kritisch angesehen werden sollten. Geht die Sache schief, wie im vorliegenden Fall, können wir das Geld nicht wieder herzaubern, da wir nicht Vertragspartner sind. Aber wir können helfen, dass es den Kunden nicht noch einmal passiert“, so Lopez. In jedem Fall sei es ratsam, den Liefervertrag mit der BEV sofort zu kündigen und seine Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Die Stadtwerke Willich stünden den gebeutelten BEV-Kunden gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen auf der Homepage: https://stadtwerke-willich.de.

(StadtSpiegel)