Pflege: Zusätzliche Leistungen

Pflege: Zusätzliche Leistungen

Seit dem 1. Januar bietet das neue „Pflegestärkungsgesetz“ Senioren, schwerkranken Kindern und Erwachsenen und/ oder ihren Angehörigen eine zusätzliche Möglichkeit, Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Bewältigung des Alltags zu erhalten – darauf macht Ingrid Wimmers, Leiterin des Familien- und Seniorenservice der DRK BsE Ambulante Dienste im Kreis Viersen aufmerksam.

Stadt Willich. Durch diese sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen kann jeder Pflegebedürftige mit Pflegestufe und/ oder seine Pflegeperson zusätzlich Sachleistungen im Wert von 104 Euro monatlich abrufen.

Für Pflegebedürftige, die bereits vor dem 31. Dezember 2014 Geld für Betreuungsleistungen (für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) erhalten haben, erhöht sich dieser Betrag zudem zumindest von 100 auf 104 Euro, bzw. von 200 auf 208 Euro. Auch wurden diese Leistungen in „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ umbenannt.

Die neue Unterstützung beinhaltet aber keine pflegerischen Leistungen, betont Ingrid Wimmers: „Mitarbeiter des Betreuungsdienstes gehen mit den Pflegebedürftigen spazieren, unterhalten sich, machen kleinere Bewegungsübungen, trainieren noch vorhandene Alltagskompetenzen, unterstützen bei der Führung des Haushalts, sind einfach nur da, haben Zeit für den Menschen und entlasten dadurch die pflegenden Angehörigen“. Der Zweck dahinter: Die häufig stark belasteten Angehörigen sollen Freiraum für sich gewinnen können, um selber gesund zu bleiben, „viele Angehörige opfern sich auf, bis es nicht mehr geht. Wir geben ihnen Zeit, Kraft zu tanken“, so Wimmers. Wichtig ist: Die Betreuung kann die unterschiedlichsten Zielgruppen betreffen: „Die Betreuer kümmern sich natürlich um Senioren, die nicht mehr voll leistungsfähig oder erkrankt sind, aber auch um behinderte Kinder oder schwerkranke Erwachsene.“

Der Familien- und Seniorenservice des DRK bietet diese Betreuung an. Allerdings gibt es Vorgaben für die Beantragung der Sachleistungen: Grundsätzliche Voraussetzung ist eine Begutachtung durch den „Medizinischen Dienst“ der Krankenkassen (MDK). Wenn dabei dem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe zuerkannt wird (0 bis 3+), erwächst daraus der Anspruch auf Geld-, Kombination- oder Sachleistungen und seit dem 01. Januar der Anspruch auf 104 Euro Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Weitere Schwerpunkte des Service sind neben der Bereitstellung der Betreuung/Entlastung die Unterstützungsleistungen im Haushalt, die über Pflegesach- oder Kombinationsleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung und privat abgerechnet werden können, sowie die Haushaltsweiterführung in Familien mit Kindern unter 12 Jahren, wenn die „haushaltsführende Person“ ausfällt. Diese Dienstleistung wird über die Krankenkassen abgerechnet. Die Einsatzzeiten sind in allen Bereichen variabel: Es gibt Fälle, in denen die DRK-Mitarbeiterin schon morgens um 6 Uhr in eine Familie kommt, damit die Kinder zur Schule gehen, es gibt Senioren, die nur einmal in der Woche Unterstützung für zwei Stunden benötigen und in anderen Fällen ist eine Betreuung auch am Wochenende notwendig und möglich.

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„Wichtig ist es einfach, dass die Menschen wissen, dass sie ein Recht auf Hilfe haben, dass dieser Anspruch jetzt erweitert wurde und wie und wo sie sich die notwendige Unterstützung holen können. Dazu beraten wir immer gerne ausführlich, helfen bei der Antragsstellung für die beschriebenen Leistungen und unterstützen unsere Kunden auch im Falle einer Ablehnung (Widerspruchsverfahren)“, so Wimmers.

Bedingt durch die neuen gesetzlichen Möglichkeiten sucht die Leiterin des Familien-und Seniorenservice dringend Mitarbeiter/-innen: mit einer kleinen sozialen Ader, der/die mit Tätigkeiten im Haushalt vertraut sind und / oder Erfahrung im Bereich Kinder,- und Seniorenbetreuung haben. Flexible Arbeitszeiten, der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und ein Kraftfahrzeug sind jedoch eine Grundvoraussetzung. Die ambulanten Dienste bieten dann die Möglichkeit zur Teilnahme an internen Schulungen.

(Report Anzeigenblatt)