Hygiene-Ampel schadet Handwerk

Hygiene-Ampel schadet Handwerk

Der vom NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) initiierte Gesetzentwurf zur „Hygiene-Ampel“ sorgt für großen Unmut bei Handwerksbetrieben. Deshalb trafen sich die CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Berger und Dr. Marcus Optendrenk mit dem stellvertretenden Obermeister der Bäckerinnung Krefeld-Viersen, Erich Lehnen, zum Gespräch.

„Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung“ - so heißt der Remmel-Entwurf offiziell. „Wir sind natürlich nicht gegen die ohnehin schon stattfindenden regelmäßigen Kontrollen, auch wenn die seit April diesen Jahres mit 77 Euro pro Geschäft zu Buche schlagen - sie sind im Sinne von Sauberkeit und Produktqualität absolut in Ordnung, aber wir haben ein Problem mit der Umsetzung der Ergebnisse von 32 Prüfungskriterien in einer dreifarbigen Ampel, die dann folgenschwer gut sichtbar am Schaufenster angebracht werden muss“, bringt Erich Lehnen das Problem auf den Punkt.

Die Ergebnisse der Kontrollen sollen also künftig in den Farben Grün für „Anforderungen erfüllt“, Gelb für „Anforderungen teilweise erfüllt“ und Rot für „Anforderungen unzureichend erfüllt“ sichtbar dargestellt werden. Dagegen wehrt sich das Bäckerhandwerk mit einer Kampagne zur „Remmel-Semmel“, auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband ist gegen die Hygiene-Ampel, und die CDU warnt, dass das geplante Gesetz dem Handwerk und den kleinen Betrieben vor Ort schaden werde. Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks macht vor allem auf die vielen Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten des vorliegenden Konzepts aufmerksam, spricht gar von einem möglicherweise ungerechtfertigten „an den Pranger stellen“ der Betriebe.

„Viele der Kriterien haben mit Sauberkeit und Hygiene überhaupt nichts zu tun. Es gibt zum Beispiel Minuspunkte, wenn ein Besen in einer falschen Ecke steht, oder wenn ein Plan zur Auslegung von Giftködern fehlt. Es handelt sich also häufig um Dokumentationspflichten, nicht aber um Hygienestandards, die dennoch zu einem gelben und damit irreführenden Ampelergebnis führen würden“, beklagt Erich Lehnen. Hinzu käme, dass Stichproben bewiesen hätten, dass unterschiedliche Kontrolleure in verschiedenen Kommunen völlig differente Beurteilungsmaßstäbe angelegt hätten.

„Da die Ampel nicht konkret benennt, wo die Mängel liegen, muss ein Betrieb mit gelber Kennung zu Recht befürchten, dass der Kunde falsche Rückschlüsse auf die hygienischen Verhältnisse im Geschäft zieht“, befürchtet Erich Lehnen.

Der Gesetzentwurf sei grundsätzlich auf Misstrauen statt auf Vertrauen angelegt, betont denn auch Dr. Stefan Berger. Und Dr. Marcus Optendrenk ergänzt: „Es ist geradezu unmöglich, 32 Beurteilungskriterien gerecht in einer dreifarbigen Ampel darzustellen!“ Beide sind sich einig: „Dieser Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form wird von der CDU abgelehnt, denn er schadet dem Handwerk und unterstützt die industrielle Fertigung“ (Teiglinge aus Backautomaten unterliegen nicht dem Ampel-Gesetz). Selbst die Bundesregierung sieht für den Remmel-Entwurf keine Notwendigkeit, dennoch soll das Gesetz voraussichtlich im Januar für NRW im Landtag verabschiedet wird. Vorher soll es im November aber noch eine Expertenanhörung geben.

(Report Anzeigenblatt)