Die Hoffnung stirbt zuletzt

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Ist es ein Verbrechen, wenn ein Mann alles dafür tut, dass Frau und Kinder – vor allem letztere – eine gesicherte Zukunft erhalten? Landrat Dr. Andreas Coenen, ein Jurist, beantwortet diese Frage mit einem klaren „Ja“.

Zumindest dann, wenn es sich um einen illegal eingereisten Asylbewerber und seine Familie handelt.

Rein juristisch ist diese Sicht nicht falsch, auch wenn das Verwaltungsgericht Düsseldorf das entsprechende Verfahren (27 K 2832/18) noch nicht abgeschlossen hat. Rein juristisch lässt sich deshalb die überfallartige Abschiebung von Ismail Fazlilov, seiner Ehefrau Elsafeta und der Kinder Enis, Jusuf und Emel in den frühen Morgenstunden am 16. Mai diese Jahres nicht beanstanden.

Nachdenklich stimmt einen aber, dass es sich bei den Eheleuten Fazilov um Asylbewerber handelte, die sich schon gut in ihrem Wohnort Anrath integriert hatten und sich dort vor allem in der DRK-Begegnungsstätte für ihre älteren Mitmenschen einsetzten. Dass die Kinder Schule und Kindergarten besuchten, war selbstverständlich. Und sogar eine Festanstellung in einem Altenzentrum stand im Raum (man hatte Fazlilov allerdings die Arbeitserlaubnis entzogen). Dass soziale Engagement des Asylbewerbers, dass sich nicht nur auf seine vielfältigen Tätigkeiten in der Begegnungsstätte beschränkte, überzeugte die Härtefallkommission des Landes NRW so, dass sie sich für eine Aufenthaltsgewährung – abweichend von den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen – aussprach. Dieses Ersuchen der Kommission ist aber nicht rechtsverbindlich und die rein juristische Sicht des Landrats ist eben eine andere.

Das musste jetzt auch der Willicher CDU-Chef Chris Pakusch erfahren, den der Freundeskreis Fasilov, ein Zusammenschluss von Anrather Bürgern gebeten hatte, zu vermitteln. So wollte der Freundeskreis erreichen, dass die Sperrfrist (wegen der Abschiebung) gegen die Familie Faszilov aufgehoben wird. Der Freundeskreis hoffte sogar auf eine Vorab-Zustimmung der Ausländerbehörde des Kreises Viersen zur Visumserteilung für die Familie Fazliov (Arbeitsverträge für die Eltern liegen bereit).

Das Gespräch verlief allerdings negativ. Aus Datenschutzgründen wollte Landrat Coenen auch nichts über den Inhalt verlauten lassen.

Ein niederschmetterndes Ergebnis für den Freundeskreis Fazliov, der zumindest dafür sorgen konnte, dass die abgeschobene Familie eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Mazedonien beziehen konnte. Für arbeitslose Roma ist dies keine Selbstverständlichkeit. Sozialleistungen gibt es ohnehin nicht, Arbeit höchstens tageweise. Auch krank werden darf kein Familienmitglied.

Die letzte Entscheidung im Fall des Ehepaars wird jetzt das Landgericht Düsseldorf treffen. Hätten die Fazilos keine ladungsfähige Anschrift gehabt (Dank des Einsatzes der Anrather Bürger), wäre das Verfahren einfach niedergeschlagen worden. Das geht nun aber nicht. Wann die Entscheidung fällt, ob die Fazilovs hierfür wieder eingeflogen werden müssen, dass sind alles juristische Fragen, die noch geklärt werden müssen. Viel Hoffnung sollte sich die Familie aber nicht machen. Auch in Düsseldorf zählt allein die juristische Seite.

(Report Anzeigenblatt)