Der Verteidiger von Pfarrer Georg K. hat Revision beim Bundesgerichtshof beantragt: „Inakzeptabel für die Opfer“

Der Verteidiger von Pfarrer Georg K. hat Revision beim Bundesgerichtshof beantragt : „Inakzeptabel für die Opfer“

Der Verteidiger Dr. Wilhelm Helms des aus Willich stammenden Pfarrers Georg K. (56) hat beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Er möchte, dass das Strafmaß verringert wird. K. ist Anfang des Monats von der Zweiten Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts zu sechs Jahren Haft wegen des Missbrauchs an zwei Jungen (Patenkind und dessen Bruder) verurteilt worden.

Stadt Willich (stz).

„Das ist alles andere als eine gute Nachricht“, kommentiert Stefan Wieland, Sprecher des Bischöflichen Generalvikariats Aachen, den Antrag auf Revision. Das Bischöfliche Generalvikariat hatte gehofft, dass Pfarrer K. das Urteil annehmen werde und sich auf diese Weise adäquat mit seiner Schuld auseinandersetzen werde.

Auch im Strafverfahren hat K. kein umfassendes Geständnis abgelegt. Eingestanden hat er seine Schuld lediglich in der Selbstanzeige, die dafür sorgte, dass ein weiteres Missbrauchsverfahren, das in Südafrika gegen ihn anhängig war, zugunsten der Auslieferung nach Deutschland niedergeschlagen wurde. Die Vorwürfe gegen K. in Südafrika kamen aber im Prozess in Krefeld nicht zur Sprache.

Die gesamte Einstellung von Pfarrer Georg K., die sich jetzt auch wieder im Revisionsantrag zeigt, hält der Sprecher des Bistums Aachen für „inakzeptabel gegenüber den Opfern“.

Finanzielle Interessen sieht Wieland bei K. nicht: „Er bekommt jetzt schon kein festes Gehalt mehr, sondern nur eine Alimentierung, die deutlich darunter liegt!“ Sobald das Urteil gegen den 56-Jährigen rechtskräftig werde, werde K. aus dem Priesteramt entlassen. Damit verliere er auch alle Pensionsansprüche aus seiner Zeit als Priester. Damit er als Sozialfall nicht der Allgemeinheit zu Lastenfalle, werde die Kirche ihn allerdings mit dem kleinstmöglichen Rentensatz und nur für die Zeit seines aktiven Dienstes freiwillig bei der Deutschen Rentversicherung nachversichern.

Aber auch das Landgericht Krefeld und das Bistum Aachen stehen in der Kritik. Johannes Heibel, Vorsitzender der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V., weist auf die immer noch ungeklärten Fälle in Südafrika hin. In Anbetracht des Revisionsantrags fordert Heibel die Staatsanwaltschaft Krefeld nochmals auf, endlich umfangreicher zu ermitteln und die Fälle aus Südafrika ebenfalls zur Anklage zu bringen. Bis heute würden die betroffenen Familien auf eine Anerkennung ihres Leids warten. Sechs Jahre lang hätten sie sich enormen Belastungen ausgesetzt und kämen nicht zur Ruhe. Stattdessen hätte sich Pfarrer K. unter der Sonne von Südafrika frei bewegen können und sei weiterhin von der Kirche finanziell unterstützt worden.

Die Mutter eines betroffenen Jungen habe im Buch „Der Vater und die Detektive” sehr detailliert geschildert, wie ihr Sohn unter dem zweitägigen Kreuzverhör gelitten habe. Johannes Heibel wartet nun schon seit Jahren darauf, dass die Deutsche Bischofskonferenz und das Bistum Aachen das Leid der betroffenen Familie aus Südafrika endlich anerkennen. Der Personalchef des Bistums Aachen, Pfarrer Heiner Schmitz, habe dem Vorsitzenden der Initiative in einer E-Mail vom 6. Januar 2015 zwar versprochen, sich darum zu kümmern und mit der Deutschen Bischofskonferenz darüber zu sprechen. Dabei sei es aber bis jetzt geblieben.

(Report Anzeigenblatt)